
100 Jahre Innovation, Vertrauen, Erfolg – Feiern Sie mit uns
100 Jahre Exzellenz und Vertrauen – Feiern Sie unser Jubiläum mit uns und sichern Sie sich ein exklusives Angebot, das so einmalig ist wie dieser Meilenstein.
Exklusives Jubiläums-angebot für Neukunden

Attraktive Konditionen
Nur 1,925 % vom Rechnungsbetrag, zzgl. MwSt., ohne Rechnungspauschale*

Startguthaben zum Beginn
500 €*, die direkt mit Ihren Abrechnungsgebühren verrechnet werden

Wissen und Innovation
Ein Seminargutschein für unsere Fortbildungen
Von Ärzten für Ärzte
Seit einem Jahrhundert unterstützt der ärztlich geführte Verein, Ärztliche Verrechnungsstelle Büdingen e. V., Arzt- und Zahnarztpraxen dabei, bürokratische Hürden zu überwinden und Potenziale zu entfalten. Das Jahr 2025 markiert für uns nicht nur ein Jahrhundert Engagement für Arzt- und Zahnarztpraxen, sondern auch den Beginn eines neuen Kapitels: Mit Weitblick und Innovationskraft möchten wir Sie weiterhin bei den Herausforderungen des Praxisalltags unterstützen. Unsere Mission bleibt dabei unverändert: Den Weg für effizientere Abläufe zu ebnen und Ihnen mehr Freiraum für die Patientenversorgung zu schaffen.

Warum Büdingen Dent?
Seit 100 Jahren sind wir Ihr verlässlicher Partner für effizientes Abrechnungsmanagement.

Mehr Zeit
Weniger Verwaltungsaufwand, mehr Fokus auf Ihre Patienten

Mehr Sicherheit
Schutz vor Honorarausfall – mit Sofortauszahlung*

Mehr Ertrag
Maximale Transparenz und Ertragssicherung
100 Jahre Innovation und Tradition –
Unsere Erfolgs-geschichte
Seit der Gründung im Jahr 1925 hat die Ärztliche VerrechnungsStelle Büdingen eine beeindruckende Entwicklung durchlaufen. Was damals mit einer geliehenen Schreibmaschine in einem kleinen Raum begann, hat sich zu einem der führenden Honorarzentren Deutschlands entwickelt. Unsere Geschichte ist geprägt von Innovation, Qualität und dem stetigen Bestreben, Ihnen den besten Service zu bieten.
einige Highlights aus 100 Jahren

1925: Gründung der „VerrechnungsStelle für Oberhessen“ mit dem Ziel, Ärzten zeitaufwendige Verwaltungsarbeiten abzunehmen.
1954: Durch den unermüdlichen Einsatz des Teams expandierten wir in mehrere Städte, darunter Kassel, Frankfurt und Mainz.
1972: Einstieg ins elektronische Zeitalter mit einem hochmodernen Rechenzentrum.
2007: Modernstes Rechenzentrum mit höchsten Sicherheitsstandards eröffnet.
Heute: Über 8.500 Kunden setzen auf unsere Expertise.
HABEN SIE FRAGEN? WIR HABEN DIE ANTWORTEN
Bis wann gelten die Jubiläumskonditionen?
Die Jubiläumskonditionen gelten im ersten Jahr der Zusammenarbeit. Der sich anschließende reguläre Preis richtet sich nach dem abgerechnetem Honorarvolumen.
Wie erhalte ich das Startguthaben?
Das 500 €* Startguthaben wird nach Vertragsabschluss mit Ihren ersten Abrechnungen verrechnet.
Welche Voraussetzung gelten für die Konditionen?
Das Jubiläumskonditionen gelten bei einem Vertragsabschluss im Jubiläumsjahr 2025 mit einer Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr und einem Mindesthonorarvolumen in Höhe von 50.000 € p. a..
Wann findet die Veranstaltung statt?
Termine finden Sie auf unserer Veranstaltungs-Website.
Machen Sie den ersten Schritt zu einer erfolgreichen Zusammenarbeit
Dieses einmalige Jubiläumsangebot ist nur bis zum 31.12.2025 verfügbar.
*Das Jubiläumsangebot gilt nur bei einem Vertragsabschluss für iQ Factoring im Jubiläumsjahr 2025 mit einer Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr. iQ Factoring ist ab einem jährlichen Mindestabrechnungsvolumen von 25.000 EUR buchbar. Liegt das Honorarvolumen darunter, ist eine treuhänderische Bearbeitung zu einer Bearbeitungsgebühr von 1,68 % möglich. Der sich anschließende reguläre Preis für iQ Factoring richtet sich nach dem abgerechneten Honorarvolumen. Das gleitende Bonussystem mit linear sinkendem Gebührensatz beginnt ab einem jährlichen Abrechnungsvolumen von 150.000 EUR, darunter sind alternative Tarifoptionen vorhanden. Die Ärztliche Verrechnungsstelle Büdingen GmbH (Büdingen Dent) ist stolz darauf, mit dem Produkt iQ Factoring einen besonderen Honorarschutz bieten zu können. Mit 6-monatiger Ankaufgarantie nach positiver Bonitätsauskunft. Bonitätsauskünfte sind kostenfrei, soweit die durchgeführten Bonitätsanfragen die Anzahl der bei Büdingen Dent eingereichten Forderungen um nicht mehr als 10 % übersteigen. Der Honorarschutz erstreckt sich auf alle berechtigten Forderungen, welche nach einer positiven Bonitätsprüfung bzw. nach schriftlicher Kaufanfrage bei Rechnungen über 5.000 EUR von Büdingen Dent angekauft werden, an Büdingen Dent wirksam abgetreten werden sowie rechtlich existent sind. Bei Ankauf zahlt Büdingen Dent das Honorar unmittelbar (abzüglich der Gebühren für iQ Factoring) an den einreichenden Zahnarzt aus. Das Jubiläumsangebot mit iQ Factoring gilt nur für Behandlungsleistungen des Zahnarztes, die ab Vertragsbeginn erbracht werden. Vor Vertragsabschluss durchgeführte Behandlungen oder gegenüber Patienten entstandene Forderungen werden von Büdingen Dent nicht angenommen. Die Datenübertragung im Rahmen der Privatliquidation muss online erfolgen. Das Angebot gilt nur für Neukunden. Neukunde ist jeder Kunde, der bis zu dieser Jubiläumsaktion nicht Kunde bei Büdingen Dent gewesen ist. Kunden, deren Vertragsverhältnis gekündigt wurde, sind von der Jubiläumsaktion ausgeschlossen. Das Angebot ist mit anderen Aktionen nicht kombinierbar. Büdingen Dent ist berechtigt, das Jubiläumsangebot jederzeit zu beenden. Voraussetzung für das Startguthaben i. H. v. 500 EUR zzgl. MwSt. ist ein Mindesthonorarvolumen von 50.000 EUR im Jahr. Das Startguthaben wird mit den reinen Abrechnungsgebühren verrechnet. Falls die Mindestvertragsdauer von einem Jahr nicht erreicht wird, ist Büdingen Dent berechtigt, die Bearbeitungsgebühren, welche durch das Gebührenguthaben erlassen wurden, in Rechnung zu stellen. Der Gegenwert des Startguthabens kann nicht ausgezahlt werden. Alle Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.