Steht eine Parodontalbehandlung an, ist im Vorfeld der Behandlung des Patient ein Kostenvoranschlag zu erstellen aus dem genau ersichtlich ist, mit welchen Kosten er zu rechnen hat. Nicht alle Leistungen, die im Zusammenhang mit der Behandlung von Parodontologie und der Prophylaxe anfallen, sind auch von der GOZ 2012 erfasst. Mit der Neufassung von §6 Absatz 1 Satz 1 der GOZ können Leistungen, die im Gebührenverzeichnis fehlen, analog berechnet werden, egal wann Anwendungsreife bestand und egal aus welchem Grund die Leistung nicht in das Gebührenverzeichnis aufgenommen wurde. Voraussetzung ist die Erbringung einer nicht im Gebührenverzeichnis enthaltenen selbstständigen zahnärztlichen Leistung. Es gilt lediglich, dass die Leistung weder Bestandteil noch besondere Ausführung einer anderen, ebenfalls berechneten Leistung ist (Vergleich §4 Absatz 2). Generell ist der behandelnde Zahnarzt allein zuständig und verantwortlich für die Wahl der angemessenen analogen Gebührennummern bei zahnärztlichen Leistungen, die in der GOZ nicht abgebildet sind. Im geschlossenen Verfahren kann neben der Kürettage (GOZ 4070 am einwurzeligen und GOZ 4075 am mehrwurzeligen Zahn) auch das Entfernen von Zahnstein nach der GOZ 4050 und 4055 berechnet werden. Wird eine Gingivektomie nach GOZ 4080 durchgeführt, kann gegebenenfalls zusätzlich der Zuschlag für Laser nach GOZ 0120 angesetzt werden. Die Dekontamination mittels Laser wird analog nach §6 Absatz 1 berechnet. Für das offene Verfahren stehen die Ziffern GOZ 4090 „Lappenoperation am Frontzahn“ und GOZ 4100 „Lappenoperation am Seitenzahn“ zur Verfügung. Auch hier besteht die Möglichkeit, den Laserzuschlag nach GOZ 0120 sowie den Zuschlag für das OP-Mikroskop nach GOZ 0110 anzusetzen. Das offene Vorgehen an Implantaten ist in der GOZ 2012 nicht erfasst und wird daher analog nach §6 Absatz 1 berechnet.
Abrechnungsmöglichkeiten der Parodontologie: Vor Beginn der eigentlichen PAR-Therapie steht die PAR-Vorbehandlung. Neben den Beratungen und Untersuchungen können zum Beispiel folgende Leistungen abgerechnet werden:
GOZ | Leistungsbeschreibung |
GOZ 0030 | Heil- und Kostenplan |
GOZ 0050/0060 | Erstellen von Planungs- oder Diagnostikmodellen |
GOZ 1000 | Erstellung eines Mundhygienestatus (mindestens 25 Min.) |
GOZ 1010 | Kontrolle des Übungserfolgs/Unterweisung (mindestens 15 Min.) |
GOZ 1040 | Professionelle Zahnreinigung |
GOZ 2010 | Behandlung überempfindlicher Zahnflächen |
GOZ 2130 | Politur vorhandener Füllungen |
GOZ 4000 | Erstellen und Dokumentieren eines Parodontalstat |
GOZ 4005 | Erhebung mindestens eines Gingivalindex und/oder Parodontalindex |
GOZ 4030 | Beseitigung von scharfen Zahnkanten |
GOZ 4050/4055 | Entfernen von harten und weichen Belägen |
GOZ 4060 | Kontrolle nach Entfernung von Zahnbelägen oder PZR |
GOÄ 298 | Entnahme und gegebenenfalls Aufbereitung von Abstrichmaterial (Parodontitis-Risiko-Test) |
GOÄ 5000/5004 | Röntgen- und OPG-Aufnahmen |
Analog §6 Abs. 1 | GOZ Full-Mouth-Desinfektion |
Folgende Leistungen der Parodontologie fallen eventuell zusätzlich oder im Anschluss an:
GOZ | Leistungsbeschreibung |
GOZ 4110 | Auffüllen parodontaler Knochendefekte |
GOZ 4130 | Gewinnung und Transplantation von Schleimhaut |
GOZ 4133 | Gewinnung und Transplantation von Bindegewebe |
GOZ 4138 | Verwendung einer Membran |
GOZ 4150 | Kontrolle/Nachbehandlung nach parodontalchirurgischen Maßnahmen |
GOÄ 200 | Verbandwechsel |
GOÄ 2700 | Verbandsplatte, einfach |
GOÄ 2701 | Verbandsplatte, schwierig |
Analog §6 Abs. 1 | Subgingivale Reinigung nach PAR-Behandlung |
Fazit zur Parodontologie-Behandlung
Fazit: Der Patient sollte vor Beginn der PAR-Therapie umfangreich über den Behandlungsablauf, die Nachsorge beziehungsweise Recall und die entstehenden Kosten informiert werden. Nutzen Sie die ganze Bandbreite der Abrechnungsmöglichkeiten, die Ihnen die GOZ und die GOÄ bietet. Eine Honorarvereinbarung bietet Ihnen die Chance, den angestrebten Stundensatz realisieren zu können.
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