Abrechnungstipps Periimplantitis-Therapie

Periimplantitis-Therapie

Bei der Periimplantitis-Therapie ist auch bei gesetzlich Versicherten nur eine Berechnung nach GOZ möglich. Eine private Behandlungsvereinbarung ist nötig.

Werden die Implantate sorgfältig gepflegt und regelmäßig kontrolliert, können sie im besten Fall gar ein Leben lang halten. Doch nicht immer läuft alles glatt. Um eine Lockerung oder Knochenabbau mit dem Verlust des Implantates bei einer Periimplantitis zu verhindern ist eine Behandlung nötig. Die Therapie/Behandlung der Periimplantitis ist unterschiedlich. Genügt im frühen Stadium häufig noch eine nichtchirurgische Therapie, ist bei fortgeschrittenem Verlauf oftmals eine chirurgische Behandlung erforderlich.

Leistungen, die im Rahmen der PeriImplantitis-Therapie anfallen können

  • Lappenoperation am Implantat (analog gem. § 6 Abs. 1 GOZ)
  • Lokalbehandlung von Mundschleimhauterkrankungen (GOZ 4020)
  • Auffüllen periimplantärer Knochendefekte mit Knochen aus OP-Gebiet (GOZ 9090)
  • Auffüllen periimplantärer Knochendefekte mittels Knochenersatzmaterial (analog gem. § 6 Abs. 1 GOZ)
  • Defektdeckung mittels Membran (GOZ 4138)
  • Stabilitätsmessung an Implantaten (analog gem. § 6 Abs. 1 GOZ)
  • Subgingivale Desinfektionsmaßnahmen am Implantat z.B. Perio-Chip oder CHX-Gel (analog gem. § 6 Abs. 1 GOZ)
  • Dekontamination der Implantatoberfläche mittels Laser (analog gem. § 6 Abs. 1 GOZ)
  • Photodynamische Therapie (analog gem. § 6 Abs. 1 GOZ)
  • Nachbehandlung nach parodontalchirurgischen Maßnahmen am Implantat (GOZ 4150)
  • Implantatplastik oder Gingivektomie am Implantat (analog gem. § 6 Abs. 1 GOZ)

Das Entfernen der harten und weichen Beläge am Implantat wird nach der GOZ 4050 und die chirurgische Entfernung der subgingivalen Konkremente mit der GOZ 4070 berechnet. Auch wenn das Implantat anstelle eines mehrwurzeligen Zahnes steht, können die Gebührennummern GOZ 4055 und 4075 nicht angesetzt werden. Im Rahmen einer PZR wird auch für die professionelle Reinigung am Implantat die GOZ 1040 berechnet.

Begleitleistungen bei der Periimplantitis-Therapie nicht vergessen

Beratungen, Anästhesien, Röntgenaufnahmen, Nachbehandlungen, Entfernen und Wiedereingliedern der Suprakonstruktionen sowie Verbrauchsmaterialien und Medikamente sollten stets dokumentiert werden, damit sie bei Rechnungsstellung nicht vergessen werden.

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