Autor: Marie Schöne

Beratungen und Untersuchungen in der Zahnarztpraxis

Die Abrechnung von den „einfachen“ Beratungen und Untersuchungen zeigen häufig Fehler auf oder gehen ganz vergessen. Dabei sind sie wesentlicher Bestandteil im Alltagsgeschäft und zählen zu den am meisten abgerechneten Positionen. Unsere Expertinnen nehmen dies zum Anlass für Sie alle relevanten Positionen genauer unter die Lupe zu nehmen um ihr Honorar zu sichern.

GOÄ-Ziffer 1 – Oft erbracht, doch selten voll ausgeschöpft

Die wohl häufigste Abrechnungsposition im Alltagsgeschäft und dennoch die am meisten falsch berechnete Gebührenziffer! Grundsätzlich ist die Position alle 30 Tage im Behandlungsfall abrechenbar, handelt es sich allerdings um einen neuen Behandlungsfall ist die GOÄ 1 auch innerhalb der 30 Tage erneut abrechnungsfähig.

Wir empfehlen je nach Aufwand die Position entsprechend zu steigern und ggf. eine Honorarvereinbarung nach §2 Abs. 1 zu treffen.

Aufgrund der individuellen Beratung und auch der unterschiedlichen Bedürfnisse Ihrer Patienten kann so eine „einfache“ Beratung sehr zeitaufwändig sein – würden Sie in diesen Fällen Ihre erbrachte Leistung nicht entsprechend Ihrer betriebswirtschaftlichen Situation abrechnen, würde es zu einem nicht unerheblichen Honorarverlust kommen.

GOÄ-Ziffer 2 – liquidieren ohne ärztliche Beratungsleistung?

Wie bereits aus der Leistungsbeschreibung hervorgeht, ist diese Position nur ohne Beratung und Inanspruchnahme eines Arztes abrechenbar. Wenn also Ihr Patient in die Praxis kommt und ihm lediglich ein Rezept ausgestellt wird, ohne dass er im Behandlungszimmer war, kann die GOÄ 2 als alleinige Leistung abgerechnet werden. Außerdem kann die GOÄ 2 berechnet werden für:

  • das Ausstellen von Wiederholungsrezepten und Überweisungen
  • die Übermittlung von Befunden oder ärztlichen Anordnungen
  • die Messung von Körperzuständen (z. B. Blutdruck, Temperatur)

durch die Helferin. Werden Rezepte oder Befunde per Post versandt, kann zusätzlich neben der GOÄ 2 das Porto berechnet werden. Wichtig ist zu beachten, dass die Position nur als alleinige Leistung abzurechnen ist.

GOÄ-Ziffer 3 – ausführlich beraten, Honorar richtig kalkulieren

Für eine Beratung die mindestens 10 Minuten andauert, kann die GOÄ 3 gewählt werden. Allerdings gibt es hier einige Besonderheiten, die es zu beachten gilt und für die richtige Kalkulation in der Abrechnung von großer Bedeutung ist.

Die GOÄ 3 kann ausschließlich neben den Untersuchungspositionen

  • GOZ 0010,
  • GOÄ 5 und
  • GOÄ 6

berechnet werden – weitere Leistungen sind nicht möglich.

Sollten Sie also den Patienten ausführlich lange beraten haben, sodass eine GOÄ 3 anfallen könnte, müssen Sie sich überlegen welche Leistungen möglicherweise zusätzlich angefallen sind und es nicht Honorarbringender wäre die GOÄ 1 zu wählen und die von Ihnen erbrachten Leistungen zusätzlich zu berechnen.

Zusammenfassung der Beratungen GOÄ 1 und GOÄ 3

Beide Beratungen können alle 30 Tage in einem Behandlungsfall abgerechnet werden. Bei Feststellung einer neuen Krankheit in demselben Behandlungsfall können die Beratungen auch vor Ablauf der 30 Tage erneut abgerechnet werden.

Außerdem ist auch die telefonische Beratung nach den Positionen abrechenbar. Eine Beratung beispielsweise über E-Mail ist hingegen nicht mit den Gebührenpositionen abgegolten und muss gemäß §6 Abs. 1 abgerechnet werden.

In gesonderten Sitzungen sind die Beratungen ggf. mehrmals an einem Tag zu berechnen – eine Rechnungsbegründung mit Uhrzeit ist zu empfehlen, die Abrechnungsbestimmungen gilt es zu beachten, um Ihr Honorar zu sichern.

Lassen Sie sich von unseren Expertinnen Frau Lumpe und Frau Hornung beraten und vermeiden sie effektiv Honorarverlust.

Hier geht’s zum

GOÄ-Ziffer 4 – besonderes Honorar bei kommunikativen Hürden

Auch die Untersuchung ist wie die Beratungen alle 30 Tage in einem Behandlungsfall abrechenbar – für den Ansatz innerhalb der 30 Tage ist ein neuer Krankheitsfall vorausgesetzt. Die Untersuchung nach der GOÄ 5 umfasst lediglich eine symptombezogene Untersuchung, ohne Befunderhebung oder vollständige Untersuchung.

Eine Beratung ist selbstverständlich zusätzlich abrechenbar, sehr wahrscheinlich werden Sie Ihren Patienten über den weiteren Behandlungsablauf aufklären oder ihn entsprechend seiner Beschwerden beraten.

Erbringen Sie eine Verlaufskontrolle, beispielsweise der Patient kommt zur direkten Überkappung in Ihre Praxis und Sie kontrollieren 3 Tage später, wie sich der Zahn entwickelt hat, können Sie für diese Kontrolle die GOÄ 5 abrechnen.

GOÄ-Ziffer 6 – Vollständige Untersuchung

Die GOÄ 6 kann für folgende Untersuchungen abgerechnet werden – Vollständige Untersuchung des stomatognathen Systems:

  • Inspektion der Mundhöhle
  • Inspektion und Palpation der Zunge
  • Inspektion beider Kiefergelenke
  • systematische Schleimhautuntersuchung
  • Inspektion der Lippen (z. B. zum Ausschluss eines Lippenkarzinoms)
  • sowie vollständiger Zahnstatus

Werden mehrere Untersuchungen an einem Tag erbracht, kann die Position GOÄ 6 auch mehrfach berechnet werden, allerdings ist hier die genaue Dokumentation der Uhrzeit und die Art der Untersuchung auf der Rechnung zu benennen.

Weitere Untersuchungen können neben der GOÄ 6 nicht berechnet werden (GOZ 0010, GOÄ 5), außerdem ist eine Berechnung nach der GOZ 8000 ebenfalls nicht statthaft.

GOÄ-Ziffer 34 – lebensverändernde Eingriffe? Denken Sie an die Dokumentation!

Die Erörterung nach GOÄ 34 muss eine Dauer von mindestens 20 Minuten betragen, allerdings ist die Einhaltung der Beratungszeit nicht alles, um die Position GOÄ 34 berechnen zu dürfen.

Die GOÄ 34 darf ausschließlich dann berechnet werden, wenn eine Beratungszeit bzw. Erörterung von mindestens 20 Minuten erfolgt und es sich um eine lebensverändernde beziehungsweise lebensbedrohliche Auswirkung einer Krankheit handelt.

In der Zahnmedizin kann solch eine Beratung beispielsweise auftreten, wenn der Patient vollbezahnt war und die Zähne extrahiert werden müssen und er anschließend eine herausnehmbare Prothese erhält.

Was letztendlich lebensverändernd ist, muss der Zahnarzt aus medizinischer Sicht beurteilen, eine genaue Dokumentation ist hier absolut empfehlenswert. Bitte beachten Sie, dass die Position maximal zweimal innerhalb von 6 Monaten abrechnungsfähig ist.

GOZ-Ziffer 6190 – nicht nur auf kieferorthopädische Behandlung beschränkt!

Zu guter Letzt haben wir noch die GOZ 6190. Das beratende und belehrende Gespräch. Oftmals wird gedacht, dass die Position nur in Verbindung mit einer kieferorthopädischen Behandlung abgerechnet werden kann. Dem ist keinesfalls so. Sie fällt beispielsweise an bei:

  • Bruxismus
  • Daumen lutschen
  • Dyskinesie (Bsp.: Zungenpressen)

Bei der Abrechnung ist darauf zu achten, dass neben der GOZ 0010 eine Berechnung ausgeschlossen ist. Eine GOÄ 1 hingegen ist abrechenbar, wenn diese einer anderen Fragestellung dient – Eine Begründung auf der Rechnung ist empfehlenswert.

Eine genaue Dokumentation in der Karteikarte zur Abgewöhnung der Dysfunktionen sollte erfolgen, sodass den Kostenerstattern bei Nachfrage eine plausible Antwort geliefert werden kann. Die Leistung kann in einem Behandlungsverlauf auch mehrfach berechnet werden.

GOZ-Kompass: Sichern Sie IM PRAXISALLTAG Ihr Honorar!

Sichern Sie Ihr Honorar und finden Sie heraus wie Fehler bei der Abrechnung gezielt vermeiden werden können.

Gute Kommunikation als Schlüssel zur Mitarbeiterbindung

Sie haben ein eingespieltes und produktives Praxisteam? Dann verfügt Ihre Praxis über wertvolles Kapital, das es zu bewahren gilt. Unsere Expertinnen Carina Lumpe und Barbara Hornung, Betriebswirtinnen der Zahnmedizin, klären auf, warum Mitarbeiterbindung so wichtig ist, welche Rolle gelungene Kommunikation im Praxisalltag spielt und geben Tipps wie sie gelingen kann.

Kommunikation ist der Schlüssel

Häufige Personalwechsel und hohe Mitarbeiterfluktuation sind für die ärztliche Praxis problematisch. Sich ändernde interne Arbeitsabläufe, wechselnde Zuständigkeiten wie auch die Suche und Einarbeitung neuer Kolleginnen und Kollegen belasten nicht nur Sie als Praxisinhaberin oder Praxisinhaber, sondern auch das bestehende Praxisteam – nicht zu sprechen von den wirtschaftlichen Einbußen.

Gute Kommunikation kann optimale Rahmenbedingungen setzen

Die Erfahrung zeigt, dass häufige Personalwechsel in vielen Fällen auf unzureichende Kommunikation zurückzuführen ist. Machen Sie sich bewusst, dass Rahmenbedingungen nötig sind, um eine gute Kommunikation – und damit ein entspanntes und strukturiertes Arbeiten – zu ermöglichen.

Voraussetzungen dafür sind:

  • Regeln
  • Wertschätzung
  • Respekt

Werden diese Grundprinzipien authentisch gelebt, können Sie als Praxisinhaberin oder Praxisinhaber langfristig von einem wirtschaftlich-stabilen und effizienten Arbeiten, mit einem motivierten und gut gelaunten Praxisteam im Rücken profitieren.

Regeln – klar kommunizieren

Immer wieder fällt auf, dass Regeln (z. B. Verhaltens- oder Arbeitsregeln) in der Arztpraxis nicht klar kommuniziert oder auch manchmal von der Führungskraft selbst nicht eingehalten werden.

Dies ist jedoch existentiell dafür, ob Regeln auch von Ihrem Team akzeptiert und eingehalten werden.

Zunächst ist es wichtig, durchgängig glaubwürdig und konsequent zu handeln. Je nach Ihrem individuell-präferierten Führungsstil ist es möglich, die Regeln gemeinsam mit Ihrem Team zu erarbeiten und dann festzulegen. Dies fördert die Akzeptanz und hilft sie besser zu verinnerlichen.

Sprechen Sie offen in Ihrem Team an, dass diese Regeln für eine funktionierende Organisation und einen strukturierten Arbeitsalltag unabdingbar sind. Es handelt sich weniger um Einschränkungen als vielmehr um förderliche Übereinkommen, die die Teamgemeinschaft stärken sollen.

Respekt – wichtig, um die Art des beruflichen Umfeldes zu prägen

Respekt ist ein Grundbedürfnis eines jeden Menschen. Respekt bezieht sich auf unterschiedliche Verhaltensformen – unter anderem Achtung, Höflichkeit, Fairness, Anerkennung, Autorität, Toleranz, Vorsicht und Prestige.

Respektloses Verhalten hingegen wird mit Begriffen wie Geringschätzung, Herablassung, Demütigung, Missachtung, Kränkung oder Misshandlung assoziiert. Damit sich jedoch eine wertschätzende Unternehmenskultur etablieren kann, ist gelebter gegenseitiger Respekt fundamental.

Tipp: Erweisen Sie Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Respekt, indem Sie die Eigenverantwortung fördern und selbständiges Arbeiten ermöglichen.Vermitteln Sie Ihren Angestellten, dass sie kompetent und ihre Ideen wichtig sind – auch dadurch wird das Vertrauensverhältnis zwischen Mitarbeiter und Führungskraft gestärkt.

Experten-Tipp: Doch nur wer einen respektvollen Umgang auch vorlebt, kann diesen von seinen Mitarbeitern erwarten. Als Führungskraft ist es Ihre Aufgabe, die Stimmung der Mitarbeiter im Blick zu haben, sie entsprechend zu berücksichtigen und zu akzeptieren.

Setzen Sie Prioritäten richtig

Nehmen Sie die Bedürfnisse Ihrer Angestellten genauso ernst wie Ihre eigenen. Ein essenzieller Grundsatz, der unabhängig von einer bestehenden Hierarchie bestehen sollte. Es sollte keine Rolle spielen in welcher Position man sich befindet: Für jedes Teammitglied gilt der gleiche Respekt.

Ein klar strukturiertes Organigramm kann als „interner Stammbaum“ helfen Zusammenhänge und Hierarchien übersichtlich und schnell greifbar zu machen, sodass für jedes Praxismitglied nachvollziehbar ist, welche Informationen wie geteilt werden, welche Zuständigkeiten bestehen und wer als Ansprechpartner bereitsteht.

Wertschätzung – mehr als nur ein Lob

Bei der Wertschätzung handelt es sich um ein weiteres menschliches Grundbedürfnis, das immer auch mit Respekt verbunden ist. Ohne Respekt kann sich keine Wertschätzung entwickeln.

Wertschätzung bedeutet ferner, dass die Würde einer anderen Person stets gewahrt und vor allem anerkannt wird. Im Berufsleben bezieht sich Wertschätzung auf die gesamte Person – und nicht nur auf Arbeitsleistung oder wirtschaftliche Aspekte.

Nicht umsonst ist Wertschätzung der wichtigste Teil der Sozialkompetenz. Sie wirkt sich nicht nur auf Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter positiv aus, sondern auch auf Ihre Praxis als Ganzes – auch im wirtschaftlichen Sinne.

Aus einer authentischen Wertschätzung resultiert automatisch:

  • eine verbesserte Arbeitsatmosphäre
  • eine verbesserte Motivation
  • eine hohe Loyalität, durch Bindung an Sie und Ihre Praxis
  • eine allgemein erhöhte Produktivität
  • reduzierte Fehlzeiten

Nicht nur Sie, sondern auch Ihre Mitarbeiter und deren Gesundheit profitieren daher von einem wertschätzenden Umfeld, das zu einem erhöhten Wohlbefinden, einer verbesserten Konzentration und einer gesteigerten Leistungskraft beiträgt.

Sie schaffen eine Win-Win-Situation für das gesamte Praxisteam. Kolleginnen und Kollegen, die sich geschätzt fühlen und wissen, dass ihre Arbeit anerkannt wird, werden immer bereit sein mehr zu leisten als Sie tatsächlich von Ihnen erwarten.

Bitte beachten Sie hierbei, dass eine Belohnung im Zuge einer Honorierung hiervon ausgeklammert ist – echte Wertschätzung betrachtet Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Person.

Fazit

Nur dort wo transparente und nachvollziehbare Regeln von Führungskräften vermittelt werden, kann sich ein reibungsloser Arbeitsalltag entwickeln. Setzen Sie optimale Rahmenbedingungen, die Sicherheit vermitteln, strukturiertes Arbeiten ermöglichen und eine wertschätzende Unternehmenskultur schaffen.

Damit Regeln in Übereinstimmung zu bestehenden Hierarchie-Ebenen akzeptiert, verinnerlicht und eingehalten werden können, braucht es zunächst den respektvollen Umgang untereinander – und insbesondere miteinander.

Wird der respektvolle Umgang in Ihrer Praxis authentisch gelebt, kann echte Wertschätzung zeitgleich folgen. Durch Wertschätzung und einen respektvollen Umgang kommt es im besten Fall zu keiner Kündigung aus Gründen einer mangelnden Anerkennung oder aus Gründen eines untergrabenen Zugehörigkeitsgefühls.

Ihr gesamtes Praxisteam wie auch Sie profitieren langfristig von einem respektvollen, wertschätzenden und gut-organisierten wie klar-strukturierten Miteinander. Die Arbeitsatmosphäre wird entspannter, konfliktärmer und damit letztlich wirtschaftlich erfolgreicher.

Kostenloser Leitfaden zur „Angestellten Kommunikation “

Wir nehmen den Datenschutz ernst. Ihre Daten werden selbstverständlich nicht an Dritte weitergegeben. Für weitere Informationen lesen Sie unsere Datenschutzrichtlinien. Mit Ihrer Anmeldung erhalten Sie regelmäßig Tipps zur Privatabrechnung, Steuerthemen oder Praxismanagement. Sie können die Praxistipps jederzeit abbestellen.

*Pflichtfeld