Berechnung der Orientierungs- / Positionierungsschablone zur Implantation
Die Orientierungs-/Positionierungsschablone, auch Bohrschablonen genannt, werden intraoperativ während der Implantatinsertion eingesetzt. Mithilfe von Kunststoffschablonen können so die genauen Implantationsorte markiert und die Implantatbohrung übertragen werden. Die Implantate werden an die entsprechenden Stellen inseriert, und der Behandler erhält so eine optimale Position der Implantate für die nachfolgende prothetische Versorgung.
Das Anwenden der Positionierungsschablone wird entweder nach der GOZ Ziffer 9003 (Verwenden einer Orientierungsschablone / Positionierungsschablone zur Implantation, je Kiefer) oder der GOZ Ziffer 9005 (Verwenden einer auf dreidimensionale Daten gestützten Navigationsschablone/chirurgischen Führungsschablone zur Implantation, ggf. einschließlich Fixierung, je Kiefer) berechnet. Die dreidimensionalen Schablonen ermöglichen eine streng geführte Inplantatinsertion und geben die Positionierung genau vor.
Die Leistung GOZ 9003 oder 9005 ist je Kiefer ansetzbar. Kann die Implantation nicht durchgeführt werden, ist die Maßnahme dessen ungeachtet berechnungsfähig. Bei zeitlich getrennter Implantation in einem Kiefer ist die Maßnahme auch ein zweites Mal ansetzbar.
Eine Orientierungsschablone kann nicht nur bei definitiven Implantatinsertionen (GOZ-Nr. 9010), sondern auch bei temporären Implantatinsertionen (GOZ-Nr. 9020) zum Einsatz kommen. Auch in dieser Hinsicht gibt es keine Berechnungseinschränkung.
Die Material- und Laborkosten gemäß § 4 Abs. 3 und die Auslagen für zahntechnische Leistungen gemäß § 9 GOZ fallen zusätzlich an.

