Bleaching: Was Sie bei der Abrechnung beachten sollten
Um mit weißen Zähnen strahlend lächeln zu können, unterziehen sich immer mehr Patienten dem Bleaching. Worauf es bei der Liquidation dieser Leistung ankommt, erklärt unsere Abrechnungsexpertin.
Tagtäglich erleben wir es in den Medien: erfolgreiche, gut aussehende Menschen, die sympathisch wirken. Da ist es nur logisch, dass sich auch der „normale“ Bürger ein strahlendes Lächeln mit weißen Zähnen wünscht. Folglich liegt das Bleaching im Trend unserer Zeit und wird immer häufiger beim Zahnarzt angefragt. Beim „Home Bleaching“ erhält der Patient individuell vom Zahnarzt angepasste Schienen, die er selbst mit dem Bleachinggel befüllt und mehrere Stunden oder über Nacht trägt. Eine weitere Möglichkeit ist das sogenannte „In-Office-Bleaching“. Diese Maßnahme findet in der Praxis statt, es wird ein hoch dosiertes Gel benutzt und durch spezielle Lampen erwärmt. Einzelne Zähne, die zum Beispiel nach einer Wurzelbehandlung dunkel geworden sind, können mithilfe eines in den oberen Teil des Wurzelkanals eingebrachten Bleichmittels von innen aufgehellt werden. Das Mittel verbleibt mehrere Tage im Wurzelkanal, der Zahn wird so lange provisorisch verschlossen. Je nach Ergebnis wird diese Behandlung wiederholt.

