Erneuerung von Teleskopkronen
Viele zufriedene Patienten tragen Zahnersatz auf teleskopierenden Kronen. Gegenüber dem konventionellen Zahnersatz mit Modellgussprothese, bieten die Teleskopkronen den Vorteil, dass die Verbindung zum Restgebiss meist nicht sichtbar ist. Ferner werden die Pfeilerzähne nicht, wie bei der Belastung durch Klammern geschädigt. Die Erweiterung der Prothese nach einem Zahnverlust ist gut durchzuführen. Auch für Suprakonstruktionen auf Implantaten gibt es verschiedene komfortable Lösungsvarianten. Für die Abrechnung der Teleskopkronen bzw. Konuskronen steht die GOZ-Nummer 5040 zur Verfügung. Doch was wird abgerechnet, wenn eine Teleskopkrone defekt ist und erneuert werden muss? Bei der Neuanfertigung des Innen- und des Außenteleskops (Primär- und Sekundärteil) kommt die GOZ 5040 wieder zum Ansatz.

