Honorar-Potential auch bei provisorischen Versorgungen

Honorar-Potential-Chairside

Immer wieder gehen bei der Abrechnung von Provisorien einzelne abrechnungsfähige Positionen verloren und somit wichtiges Honorarpotential Hier erfahren Sie auf welche Positionen Sie zukünftig besonders achten sollten. Damit die zahntechnischen Leistungen am Behandlungsstuhl nicht verloren gehen, können Sie kostenlos für Ihre Praxis eine Checkliste der möglichen Chairside-Leistungen im Zusammenhang mit provisorischen Versorgungen anfordern.

BERECHNUNG VON EINZELZAHNPROVISORIEN

Allgemein kommt ein Provisorium zum Einsatz, um die Zeit zwischen Zahnverlust und der Fertigstellung von Zahnersatz zu überbrücken. Häufig gehen hier einige Position verloren und somit wichtiges Honorarpotential. 

Die Möglichkeit der Herstellung eines Provisoriums erfolgt direkt oder indirekt. Als direkte Variante beschreibt man die Herstellung unmittelbar am Patienten, beispielsweise die Versorgung mit Frasacohülsen. Die indirekte Variante beschreibt die laborgefertigte Herstellung der Provisorien. Im Gebührenverzeichnis wird dies generell nach den Ziffern 2260 (ohne Abformung), 2270 (mit Abformung), 5120 oder 5140 der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) beschrieben.

GOZBeschreibung
2260Provisorium im direkten Verfahren ohne Abformung, je Zahn oder Implantat, einschließlich Entfernung.
2270Provisorium im direkten Verfahren mit Abformung, je Zahn oder Implantat, einschließlich Entfernung.
5120Provisorische Brücke im direkten Verfahren mit Abformung, je Zahn oder Implantat, einschließlich Entfernung als unmittelbarer Brückenanker.
5140Provisorische Brücke im direkten Verfahren mit Abformung, je Brückenspanne oder Freiendsattel, einschließlich Entfernung.

In den Gebühren sind lediglich die Abformung, Anprobe und okklusale Anpassung sowie ggf. notwendige Korrekturen abgegolten. Außerdem ist die einfache Ausarbeitung, das Entfernen des Provisoriums, die Abnahme und Wiederbefestigung ggf. auch mehrmals Leistungsbestandteil und darf nicht zusätzlich berechnet werden. Wiederum berechnungsfähig ist eine Neuanfertigung des Provisoriums zum Beispiel bei Verlust oder Defekt. Wurde eine provisorische Krone oder Brücke definitiv befestigt und entfernt ist dies nach GOZ 2290 (EKR) zu berechnen. Eine Berechnung der Entfernung der temporär befestigten Provisorien ist hingegen nicht möglich. Die Wiederherstellung der Funktion eines Provisoriums nach GOZ 2260, 2270, 5120 oder 5140 ist nicht beschrieben und ist hierbei unter Berücksichtigung von Art, Kosten und Zeitaufwand Analog nach § 6 Abs. 1 zu berechnen.

MATERIALKOSTEN SIND GESONDERT BERECHNUNGSFÄHIG

Anders verhält es sich mit den Materialkosten nach GOZ Teil A § 4 Abs. 3. Die tatsächlich entstandenen Kosten zum Beispiel für Abformmaterial, die Modellherstellung, Herstellung eines Formteils (z. B. Tiefziehschiene oder konfektionierte Hülse) sind gesondert berechnungsfähig.
Vorsicht: Der Kunststoff für die Provisorien ist nicht gesondert berechnungsfähig, wird aber nach unserer Erfahrung noch immer von vielen Praxen berechnet.

WIE SIEHT ES BEI ALIO LOCO HERGESTELLTEN PROVISORIEN MIT DER WIEDERBEFESTIGUNG AUS?

Die Wiederbefestigung von alio loco (in einer anderen Praxis hergestellt) angefertigten provisorischen Kronen, provisorischen Stiftkronen oder Einlagefüllungen werden analog nach § 6 Abs. 1 GOZ berechnet. Hierbei empfehlen wir eine Berücksichtigung der individuellen und betriebswirtschaftlichen Kalkulation der Praxiskosten.

Beispiele für die Eingliedern einer alio loco angefertigten provisorischen Krone an Zahn 14 im Notdienst:

GOZPositionBeschreibung
141 x 2310AEinsetzen einer provisorischen Krone alio loco angefertigt, gemäß § 6 Abs. 1 GOZ 2310 Wiedereingliederung einer Einlagefüllung, einer Teilkrone, eines Veneers oder einer Krone oder Wiederherstellung einer Verblendschale an herausnehmbaren Zahnersatz.

Zzgl. allen zahntechnischen Leistungen nach § 9 GOZ, sowie allen weiteren Begleitleistungen.

Beispiele für die Anfertigung einer direkten provisorischen Brücke bei Präparation des Zahnes 14,15-17 mit Abformung:

GOZPositionBeschreibung
141 x 2270Provisorium im direkten Verfahren mit Abformung.
15-172 x 5120Provisorische Brücke im direkten Verfahren mit Abformung, je Zahn.
161 x 5140Provisorische Brücke im direkten Verfahren mit Abformung, je Spanne.

Zzgl. allen zahntechnischen Leistungen nach § 9 GOZ sowie allen weiteren Begleitleistungen.

OFT VERGESSEN: CHAIRSIDE-LEISTUNGEN. KEIN HONORARPOTENTIAL VERSCHENKEN.

Während im Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen (BEMA) festgesetzte nicht zu veränderbare Laborleistungen nach dem Bundeseinheitliches Leistungsverzeichnis (BEL II) bestehen, bietet die private Gebührenordnung für Zahnärzte die individuelle Berechnung zahntechnischer Leistungen nach Bundeseinheitlicher Benennungsliste (BEB) § 9 GOZ an. Die tatsächlich entstandenen Kosten für zusätzliche zahntechnische Leistungen und Auslagen können demnach berechnet werden. Dies ermöglicht dem Zahnarzt das Ansetzen sogenannter „Chairside-Leistungen. Bei diesen Leistungen handelt es sich um zahntechnische Leistungen gemäß § 9 GOZ, diese können Chairside (am Behandlungsstuhl) oder aber auch im Eigenlabor erfolgen.

Erbrachte Chairside-Leistungen sind berechenbar, wenn diese nicht Leistungsbestandteil einer anderen zeitgleich erbrachten Gebührenposition sind. Eine betriebswirtschaftliche Kalkulation ist hierbei empfehlenswert, um ein angemessenes Honorarpotential zu ermitteln. Eine Anlage der BEB-Positionen in der Praxissoftware ist empfehlenswert und kann individuell in der praxiseigenen BEB-Liste ergänzt werden.

  • Individuelles Charakterisieren einer provisorischen Krone/Brücke
  • Silikonformteil für provisorische Versorgungen
  • Oberflächenvergütung und Hochglanzpolitur eines direkt hergestellten Provisoriums
  • Kronen- oder Brückenglied Reparatur
  • Lackierung nach Fertigstellung eines Provisoriums
  • Säubern und Polieren einer provisorischen Krone vor dem Wiederbefestigen

Damit die zahntechnischen Leistungen am Behandlungsstuhl nicht verloren gehen, können Sie jetzt kostenlos für Ihre Praxis eine Checkliste der möglichen Chairside-Leistungen im Zusammenhang mit provisorischen Versorgungen erhalten. Verschenken Sie zukünftig kein Honorarpotential mehr.

Chairside-Leistungsübersicht

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