Abrechnungsmöglichkeiten in der Parodontologie

Parodontologie - Abrechnungshinweis

Steht eine Parodontalbehandlung an, ist im Vorfeld der Behandlung des Patient ein Kostenvoranschlag zu erstellen aus dem genau ersichtlich ist, mit welchen Kosten er zu rechnen hat. Nicht alle Leistungen, die im Zusammenhang mit der Behandlung von Parodontologie und der Prophylaxe anfallen, sind auch von der GOZ 2012 erfasst. Mit der Neufassung von §6 Absatz 1 Satz 1 der GOZ können Leistungen, die im Gebührenverzeichnis fehlen, analog berechnet werden, egal wann Anwendungsreife bestand und egal aus welchem Grund die Leistung nicht in das Gebührenverzeichnis aufgenommen wurde. Voraussetzung ist die Erbringung einer nicht im  Gebührenverzeichnis enthaltenen selbstständigen zahnärztlichen Leistung. Es gilt lediglich, dass die Leistung weder Bestandteil noch besondere Ausführung einer anderen, ebenfalls berechneten Leistung ist (Vergleich §4 Absatz 2). Generell ist der behandelnde Zahnarzt allein zuständig und verantwortlich für die Wahl der angemessenen analogen Gebührennummern bei zahnärztlichen Leistungen, die in der GOZ nicht abgebildet sind. Im geschlossenen Verfahren kann neben der Kürettage (GOZ 4070 am einwurzeligen und GOZ 4075 am mehrwurzeligen Zahn) auch das Entfernen von Zahnstein nach der GOZ 4050 und 4055 berechnet werden. Wird eine Gingivektomie nach GOZ 4080 durchgeführt, kann gegebenenfalls zusätzlich der Zuschlag für Laser nach GOZ 0120 angesetzt werden. Die Dekontamination mittels Laser wird analog nach §6 Absatz 1 berechnet. Für das offene Verfahren stehen die Ziffern GOZ 4090 „Lappenoperation am Frontzahn“ und GOZ 4100 „Lappenoperation am Seitenzahn“ zur Verfügung. Auch hier besteht die Möglichkeit, den Laserzuschlag nach GOZ 0120 sowie den Zuschlag für das OP-Mikroskop nach GOZ 0110 anzusetzen. Das offene Vorgehen an Implantaten ist in der GOZ 2012 nicht erfasst und wird daher analog nach §6 Absatz 1 berechnet.

Abrechnungsmöglichkeiten der Parodontologie: Vor Beginn der eigentlichen PAR-Therapie steht die PAR-Vorbehandlung. Neben den Beratungen und Untersuchungen können zum Beispiel folgende Leistungen abgerechnet werden:

GOZLeistungsbeschreibung
GOZ 0030Heil- und Kostenplan
GOZ 0050/0060Erstellen von Planungs- oder Diagnostikmodellen
GOZ 1000Erstellung eines Mundhygienestatus (mindestens 25 Min.)
GOZ 1010Kontrolle des Übungserfolgs/Unterweisung (mindestens 15 Min.)
GOZ 1040Professionelle Zahnreinigung
GOZ 2010Behandlung überempfindlicher Zahnflächen
GOZ 2130Politur vorhandener Füllungen
GOZ 4000Erstellen und Dokumentieren eines Parodontalstat
GOZ 4005Erhebung mindestens eines Gingivalindex und/oder Parodontalindex
GOZ 4030Beseitigung von scharfen Zahnkanten
GOZ 4050/4055Entfernen von harten und weichen Belägen
GOZ 4060Kontrolle nach Entfernung von Zahnbelägen oder PZR
GOÄ 298Entnahme und gegebenenfalls Aufbereitung von Abstrichmaterial (Parodontitis-Risiko-Test)
GOÄ 5000/5004Röntgen- und OPG-Aufnahmen
Analog §6 Abs. 1GOZ Full-Mouth-Desinfektion

Folgende Leistungen der Parodontologie fallen eventuell zusätzlich oder im Anschluss an:

GOZ Leistungsbeschreibung
GOZ 4110Auffüllen parodontaler Knochendefekte
GOZ 4130Gewinnung und Transplantation von Schleimhaut
GOZ 4133Gewinnung und Transplantation von Bindegewebe
GOZ 4138Verwendung einer Membran
GOZ 4150Kontrolle/Nachbehandlung nach parodontalchirurgischen Maßnahmen
GOÄ 200Verbandwechsel
GOÄ 2700Verbandsplatte, einfach
GOÄ 2701Verbandsplatte, schwierig
Analog §6 Abs. 1 Subgingivale Reinigung nach PAR-Behandlung

Fazit zur Parodontologie-Behandlung

Fazit: Der Patient sollte vor Beginn der PAR-Therapie umfangreich über den Behandlungsablauf, die Nachsorge beziehungsweise Recall und die entstehenden Kosten informiert werden. Nutzen Sie die ganze Bandbreite der Abrechnungsmöglichkeiten, die Ihnen die GOZ und die GOÄ bietet. Eine Honorarvereinbarung bietet Ihnen die Chance, den angestrebten Stundensatz realisieren zu können.

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